Was ist berufsbezogene Deutschförderung (DeuFöV)?
Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufssprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Hierfür lässt das BAMF öffentliche und private Träger – wie das Profilingbüro Glaser– zu.
Was sind DeuFöV Kurse?
Eine Berechtigung für die Teilnahme an einem DeuFöV-Kurs kann durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder durch das BAMF erfolgen. Eine Erteilung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten:
Durch das BAMF werden Berechtigungen erteilt für:
Um an einem DeuFöV-Sprachkurs teilzunehmen, müssen die Teilnehmer über das vorhergehende Sprachniveau verfügen. Wer also zum Beispiel an einem B2-Kurs teilnehmen möchte, muss dafür das Niveau B1 nachweisen.
Welche DeuFöV-Kurse gibt es bei uns?
Bei Profilingbüro Glaser können berechtigte Teilnehmer DeuFöV-Kurse für folgende Sprachniveaus absolvieren:
Alle Kurse enden mit einer telc-Prüfung. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen ein entsprechendes telc-Zertifikat. Die Prüfungen werden im Prüfungszentrum bei Profilingbüro Glaser abgenommen.
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