Berufsbezogene Deutschförderung (DeuFöV)


Was ist berufsbezogene Deutschförderung (DeuFöV)?

Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufssprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Hierfür lässt das BAMF öffentliche und private Träger – wie das Profilingbüro Glaser– zu.

 

Was sind DeuFöV Kurse?

Eine Berechtigung für die Teilnahme an einem DeuFöV-Kurs kann durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder durch das BAMF erfolgen. Eine Erteilung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten:

  • Ausbildungssuchende,
  • Arbeitssuchende,
  • Arbeitslose und / oder
  • Personen in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme.

Durch das BAMF werden Berechtigungen erteilt für:

  • Personen ohne Ausbildung,
  • Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses,
  • Personen, die Ihren Berufsabschluss erfolgreich abschließen wollen und / oder
  • Personen, die eine Berufserlaubnis bekommen möchten, für die ein bestimmtes Sprachniveau erforderlich ist.

Um an einem DeuFöV-Sprachkurs teilzunehmen, müssen die Teilnehmer über das vorhergehende Sprachniveau verfügen. Wer also zum Beispiel an einem B2-Kurs teilnehmen möchte, muss dafür das Niveau B1 nachweisen.

 

Welche DeuFöV-Kurse gibt es bei uns?

Bei Profilingbüro Glaser können berechtigte Teilnehmer DeuFöV-Kurse für folgende Sprachniveaus absolvieren:

  • Deutsch A2,
  • Deutsch B1,
  • Deutsch B2,
  • Deutsch C1. 

Alle Kurse enden mit einer telc-Prüfung. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen ein entsprechendes telc-Zertifikat. Die Prüfungen werden im Prüfungszentrum bei Profilingbüro Glaser abgenommen.